Steuernews-TV April 2025
Geringwertige Wirtschaftsgüter sind bewegliche, abnutzbare und selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis max. € 800,00 netto. Im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung können sie vollständig abgeschrieben werden. Bei höherwertigen Wirtschaftsgütern kann die Bildung eines Investitionsabzugsbetrags helfen, ein geringwertiges Wirtschaftsgut zu schaffen – wie, das erfahren Sie in Steuernews-TV.
Erscheinungsdatum: